14. September 2020 – Die Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg hat am 10. September 2020 im Portal der Verbundeinrichtung „Hamburg Open Online University“ HOOU einen Videobeitrag zu den Vorgaben des §60a UrhG publiziert.

In angenehmer illustrierter Weise werden wir Dozenten in diesem Video mit den Möglichkeiten zur Nutzung urheberrechtlich geschützter Materialien in Unterricht und Lehre vertraut gemacht.

Ein empfehlenswerter Überblick zu immer wieder aufkommenden Fragen!

Dauer: 8:58

Aus der Zusammenfassung der Publikation:

„Das sog. Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz (UrhWissG) ist Teil des Urheberrechtsgesetzes und regelt in § 60a UrhG die Möglichkeiten zur Nutzung urheberrechtlich geschützter Materialien in Unterricht und Lehre.

Im Video wird unter Darstellung der Voraussetzungen dieser Vorschrift und der Zitierfreiheit erläutert, in welchem Umfang urheberrechtlich geschütztes Material, z.B. Texte oder Schaubilder aus Fachbüchern oder im Internet gefundene Bilder, in der digitalen Hochschullehre, genutzt werden können. Es wird ebenfalls kurz auf die Einsatzmöglichkeiten von sog. Open Educational Resources (OER) eingegangen.“

Quelle mit Zusammenfassung und Metadaten